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Erfahrenes Ingenieurbüro für private Bauherren

Wer ein Haus bauen möchte, muss von Anfang an einiges beachten. Das Problem: Die meisten Bauherren bauen nur einmal im Leben – und kennen sich daher nicht mit den gültigen Vorschriften aus. In dieser Situation wäre es ein großer Fehler, aus Kostengründen auf den Rat eines erfahrenen Ingenieurbüros zu verzichten.

Wir, das Team vom Vermessungsbüro Arnold in Gummersbach, beraten und unterstützen Sie gerne in allen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben und Ihre Grundstücksgrenzen. Von der Planung bis zur Umsetzung können Sie sich auf unseren professionellen Rat verlassen.

Haben Sie Fragen? Oder wünschen Sie ein Beratungsgespräch?

Rufen Sie uns einfach an unter:

Alternativ können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben. Wir beraten Sie gerne!

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Kompetente Bauvermessungen für Ihr Projekt

Bereits in der Planungsphase unterstützen wir mit dem Höhenaufmaß ihres Grundstückes und stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch die jeweiligen Unterlagen, die Sie für Ihr Bauvorhaben benötigen, erstellen und liefern wir Ihnen gerne. Dazu gehört zum Beispiel der Lageplan zum Bauantrag.

In allen Bereichen der Vermessungstechnik haben Sie in uns einen Experten gefunden. Wir übernehmen alle Vermessungsleistungen, die im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben erforderlich sind. Während der gesamten Bauphase sind wir konstant an Ihrer Seite, um vermessungstechnisch für eine korrekte Realisierung zu sorgen.

Mögliche Leistungen

Als Bauherr kommen Sie zu verschiedenen Zeitpunkten mit der Vermessung in Berührung. Wir garantieren Ihnen in diesem Zusammenhang qualifizierte Leistungen aus nur einer Hand.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den Möglichkeiten Ihres Bauvorhabens. Im persönlichen Gespräch gelingt es uns am besten, die notwendigen Vermessungsarbeiten zu benennen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und umfassende Fachkompetenz – unsere Leistungen und Referenzen werden auch Sie überzeugen!

Lageplanvorabzug zur Projektplanung

Der Lageplan stellt ein Abbild der Örtlichkeit dar und gibt Ihnen die Möglichkeit, unter Beachtung des baulich Machbaren und rechtlich Zulässigen, Ihre Planungen festzulegen.

Die Darstellung des Bestandes erhalten Sie als Vorabzug zur Planung des Projektes. Dieser Vorabzug beinhaltet alle für den Eigentümer, Bauherren oder Architekten planungsrelevanten Bestandsdaten, wie z. B.:

  • Geometrie und Größe des Baugrundstückes
  • Baugrundstücksbezeichnung
  • Gebäudebestand auf dem Bau- und den angrenzenden Grundstücken
  • First- und Traufhöhen
  • Geländehöhen
  • Entwässerungseinrichtungen
  • Hydranten
  • Bebauungsplan
  • Baulastflächen

Lageplan zum Bauantrag

Ist die Planung abgeschlossen und der Grundstückssituation angepasst, wird das Projekt von unseren vermessungstechnischen Fachkräften in den Lageplan eingearbeitet und die baurechtlich notwendigen Berechnungen erstellt. Zusätzlich zu den im Lageplanvorabzug bereits enthaltenen Daten finden sich hier z. B.:

  • Grundriss des geplanten Projektes
  • Außenmaße
  • Dachform
  • Wand-, First- und Erdgeschosshöhen
  • Grenzabstände
  • Abstandsflächen
  • Stellplätze
  • Zufahrten
  • Entwässerung

Dieser Lageplan ist Bestandteil der Bauvorlagen und wird mit dem Bauantrag bei der Baubehörde eingereicht.

Gebäudegrobabsteckung

Bei der Grobabsteckung wird vor Beginn der Bautätigkeit durch unsere Vermessungstechniker oder Vermessungsingenieure aus Gummersbach die Lage des geplanten Gebäudes z. B. mit Holzpfählen markiert und ein Höhenfestpunkt angegeben. Diese Absteckung dient dazu, dass der Tiefbauer die Erdarbeiten mit der notwendigen Genauigkeit durchführen kann.

Über die Absteckung erhalten Sie einen Absteckungsplan.

Gebäudefeinabsteckung

Durch die Gebäudefeinabsteckung ist gewährleistet, dass das Bauwerk entsprechend der Baugenehmigung errichtet wird. Ist die Baugrube ausgehoben, werden vom Bauunternehmen Schnurgerüste geschlagen. Auf diese wird die genaue Lage der Außenkanten des geplanten Gebäudes übertragen und mit Nägeln gekennzeichnet.

Auf Wunsch werden, vor allem bei größeren Bauvorhaben, auch Achsen abgesteckt. Die Feinabsteckung wird in einem Absteckungsplan dokumentiert.

Bescheinigung über die Lage und Höhe des Gebäudes

Immer häufiger fordern die Baugenehmigungsbehörden und / oder die Banken einen Nachweis darüber, wie das Gebäude tatsächlich errichtet wurde. Dazu wird das Bauvorhaben durch unsere Vermessungstechniker oder Vermessungsingenieure örtlich aufgemessen. Das Ergebnis teilt Ihnen unser Vermessungsbüro in Gummersbach schriftlich mit.

Grenzbescheinigung

Immer häufiger fordern die Baugenehmigungsbehörden und / oder die Banken einen Nachweis darüber, wie das Gebäude tatsächlich errichtet wurde. Dazu wird das Bauvorhaben durch unsere Vermessungstechniker oder Vermessungsingenieure örtlich aufgemessen. Das Ergebnis teilt Ihnen unser Vermessungsbüro in Gummersbach schriftlich mit.

Gebäudeeinmessung

Der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks, auf dem ein Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert wurde, ist gesetzlich verpflichtet, diese Gebäude oder Grundrissveränderungen einmessen zu lassen (§ 16 VermKatG NRW).

Die Gebäudeeinmessung soll unmittelbar nach Fertigstellung des Gebäudes beantragt werden. Dies dient dazu, den amtlichen Katasternachweis aktuell zu halten. Kommen Sie als Eigentümer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, werden Sie von der zuständigen Katasterbehörde dazu schriftlich, mit Fristsetzung und Androhung der Zwangseinmessung, aufgefordert. 

Dies können Sie vermeiden, indem Sie die Gebäudeeinmessung direkt bei uns in Gummersbach beantragen. Als Ihre Vermessungsingenieure informieren wir die Katasterbehörde schriftlich über den vorliegenden Auftrag. Damit haben Sie die gesetzliche Verpflichtung erfüllt.

Sind Sie von der Katasterbehörde bereits schriftlich aufgefordert worden, leiten Sie dieses Aufforderungsschreiben an unser Ingenieurbüro in Gummersbach weiter. Als Ihr Vermessungsingenieur werden wir der Katasterbehörde dann unverzüglich die Beauftragung der Arbeiten anzeigen. Damit ist die in dem Schreiben genannte Frist erfüllt!

Grundstücksvermessungen

Wenn Ihnen die Grenzen Ihres Grundstückes nicht klar sind oder Sie einen Teil eines Grundstückes kaufen oder verkaufen wollen, kommt eine der folgenden Vermessungen in Betracht. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir vom Gesetzgeber befugt, diese Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrzunehmen:

Grenzvermessungen

Sie finden die Grenzpunkte Ihres Grundstückes nicht oder wissen, dass diese bei Bauarbeiten entfernt wurden? Sie möchten diese in der Örtlichkeit sichtbar haben und dies auch dem Nachbarn gegenüber dokumentiert wissen? Dann sind Sie bei Arnold Vermessung in Gummersbach genau richtig.

Im Rahmen der Grenzvermessung werden die von Ihnen beantragten Grenzpunkte örtlich untersucht und abgemarkt. Mit allen Beteiligten (Eigentümern und betroffenen Grenznachbarn) findet ein Grenztermin statt, in dem eine Grenzniederschrift aufgenommen wird. Die Vermessungsergebnisse werden dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht.

Grenzanzeigen

Sie möchten wissen, wo die Grenze Ihres Grundstückes verläuft, beispielsweise weil Sie einen Zaun oder eine Mauer errichten wollen? Dann ist die Grenzanzeige, als kleine Schwester der Grenzvermessung, die preisgünstigere Variante.

Die Grenzpunkte werden örtlich kenntlich gemacht. Fehlende Grenzzeichen werden nicht neu abgemarkt, sondern z. B. durch Holzpflöcke oder Farbpunkte markiert und dem Auftraggeber angezeigt.

Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstücks getroffen. Dies wird durch unsere Vermessungsingenieure in einer Skizze dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Anders als bei der Grenzvermessung findet kein Grenztermin mit den Nachbarn statt und das Ergebnis wird nicht dem Katasteramt weitergeleitet.

Teilungsvermessung

Mit einer Teilungsvermessung wird ein Grundstück in mehrere neue Grundstücke zerlegt, um beispielsweise eines dieser neuen Grundstücke zu verkaufen, zu kaufen, zu belasten, Erbregelungen vorwegzunehmen oder Privat- von Firmenvermögen zu trennen.

Voraussetzung für eine Teilungsvermessung ist oft die Teilungsgenehmigung der Baubehörde. Ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich, fertigen wir bei uns in Gummersbach auch den amtlichen Lageplan zum Teilungsantrag.

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